Steuern sind für mich kein interessantes Thema. Steuern sind
ein lästiges Übel. Ich habe im Grunde keinerlei Interesse an dem Gebiet. Es ist
ein leidiges Thema, mit dem man sich allerdings auskennen sollte, wenn man die
Autorentätigkeit ernst nimmt. Deswegen habe ich mich kürzlich mit einem
Steuerspezialisten beraten. Hier das wichtigste in Kürze:
- freiberuflich
selbstständig - Freiberufler
- Die
Tätigkeit des Autoren zählt eindeutig zu den freien Berufen, es muss
kein Gewerbe angemeldet werden. - Echter
Freiberufler nach dem Einkommensteuergesetz (publizistische Tätigkeit,
bei der eigene Gedanken mit Mitteln der Sprache schriftlich für die
Öffentlichkeit niedergelegt werden, dabei unabhängig von Qualität und Niveau
der Arbeit). - Freiberufler
nach EStG können Tätig sein als: - Selbstständige
(davon gehe ich mit meinem Steuerberater hier für typeer.de aus) - Gesellschafter
(in einer Personen- oder Kapitalgesellschaft) - Angestellter
(Beamter) - freier
Mitarbeiter - kann
auch als selbstständige Nebentätigkeit neben einer
sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ausgeführt werden
- Muss
ich eine Bilanz erstellen? - Ein
freiberuflich selbstständiger Autor hat lediglich die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung
(EÜR) zu führen, eine Bilanz muss also nicht erstellt werden und es gibt
keine Pflicht zur doppelten Buchführung - In
der EÜR werden einfach die Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt und
der Gewinn kann ermittelt werden. - Bis
zu einem Umsatz von 17.500 € im Jahr reicht eine selbst gebastelte EÜR
aus - Ab
einem Umsatz von mehr als 17.500 € muss ein Mustervordruck des
zuständigen Finanzamtes ausgefüllt werden, online hier erreichbar.
- Dokumentation
- Grundsatz:
„Ohne Beleg keine Buchung“ - Um
Einnahmen und Ausgaben in der EÜR zu erfassen, muss für jeden Posten ein
Beleg vorhanden sein. - Für
typeer.de empfiehlt es sich, nach jeder Auszahlung den Kontoauszug
auszudrucken und abzuheften (eingeloggt unter „Autorenkonto“ zu finden).
- Umsatzsteuer
- Bis
zu dem Umsatz von 17.500 € gilt „Brutto = netto“ - Ab
einem Umsatz über 17.500 € muss der Freiberufler Umsatzsteuer in Höhe von
7 % seines Umsatzes an das Finanzamt abführen.
- Steuererklärung
- Der
Freiberufler erstellt seine persönliche Einkommensteuererklärung, ggf.
mit seinem Ehepartner - Der
Gewinn der freiberuflichen Tätigkeit wird als Einkommen angegeben und mit
dem persönlichen Steuersatz versteuert.
- Rücklagenbildung
- Wurde
die Steuererklärung eingereicht und entsprechende Einnahmen wurden
erzielt, fordert das Finanzamt den Steuerbetrag ein. - Es
ist ärgerlich, wenn das ganze Geld bereits ausgegeben wurde. Denn dann
müssen Steuern für Geld bezahlt werden, das man nicht mehr hat und den zu
zahlenden Steuerbetrag von Einnahmen abzweigen, auf die in Zukunft
Steuern gezahlt werden müssen…. Es entsteht ein Teufelskreis, der einem
das Genick brechen kann, wenn zwischendurch mal ein schlechtes Jahr mit
geringen Einnahmen ist und die Steuer für eines der Vorjahre fällig wird. - Daher
ist es ratsam, den Geldbetrag zurückzulegen (Sparbuch, Tagesgeldkonto,
Geldmarktfonds, Safe…), der als Steuerzahlung erwartet wird. - Wenn
mehr zurückgelegt wurde, als zu zahlen ist, hat man einen Puffer für die
kommenden Jahre. Oder einen Betrag angespart, der für den nächsten
Urlaub, etc zur Verfügung steht.
Mein Blogeintrag kann und soll das persönliche Gespräch mit
einem Steuerberater nicht ersetzen. Dieser Text soll euch lediglich eine erste
Orientierungshilfe auf dem Gebiet Steuern anbieten. Das Erstgespräch mit dem
Berater ist in der Regel kostenlos. Kosten fallen erst an, wenn der Berater die
Steuererklärung für euch übernimmt (Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens).
Mir persönlich hat das Gespräch mit dem Steuerberater viel gebracht. Ich bin hoch motiviert, weil ich jetzt weiß, in welche Richtung es gehen wird, Unsicherheiten wurden mir genommen. Ich brenne darauf, einer der 857.000 selbstständigen Freiberufler in Deutschland zu werden. Mit 154.000 Stellen gab es 2007 in Deutschland mehr Selbstständige in freien Kulturberufen (Schriftsteller, Journalisten, Maler, Musiker. etc.) als selbstständige Ärzte (120.000).

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