Sonntag, 2. August 2009

Steuern und die freiberuflich selbstständige Autorentätigkeit




Steuern sind für mich kein interessantes Thema. Steuern sind
ein lästiges Übel. Ich habe im Grunde keinerlei Interesse an dem Gebiet. Es ist
ein leidiges Thema, mit dem man sich allerdings auskennen sollte, wenn man die
Autorentätigkeit ernst nimmt. Deswegen habe ich mich kürzlich mit einem
Steuerspezialisten beraten. Hier das wichtigste in Kürze:





  • freiberuflich
    selbstständig
    • Freiberufler
      • Die
        Tätigkeit des Autoren zählt eindeutig zu den freien Berufen, es muss
        kein Gewerbe angemeldet werden.
      • Echter
        Freiberufler nach dem Einkommensteuergesetz (publizistische Tätigkeit,
        bei der eigene Gedanken mit Mitteln der Sprache schriftlich für die
        Öffentlichkeit niedergelegt werden, dabei unabhängig von Qualität und Niveau
        der Arbeit).
    • Freiberufler
      nach EStG können Tätig sein als:
        • Selbstständige
          (davon gehe ich mit meinem Steuerberater hier für typeer.de aus)
        • Gesellschafter
          (in einer Personen- oder Kapitalgesellschaft)
        • Angestellter
          (Beamter)
        • freier
          Mitarbeiter
    • kann
      auch als selbstständige Nebentätigkeit neben einer
      sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ausgeführt werden




  • Muss
    ich eine Bilanz erstellen?
    • Ein
      freiberuflich selbstständiger Autor hat lediglich die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung
      (EÜR) zu führen, eine Bilanz muss also nicht erstellt werden und es gibt
      keine Pflicht zur doppelten Buchführung
    • In
      der EÜR werden einfach die Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt und
      der Gewinn kann ermittelt werden.
    • Bis
      zu einem Umsatz von 17.500 € im Jahr reicht eine selbst gebastelte EÜR
      aus
    • Ab
      einem Umsatz von mehr als 17.500 € muss ein Mustervordruck des
      zuständigen Finanzamtes ausgefüllt werden, online hier erreichbar.






  • Dokumentation
    • Grundsatz:
      „Ohne Beleg keine Buchung“
    • Um
      Einnahmen und Ausgaben in der EÜR zu erfassen, muss für jeden Posten ein
      Beleg vorhanden sein.
    • Für
      typeer.de empfiehlt es sich, nach jeder Auszahlung den Kontoauszug
      auszudrucken und abzuheften (eingeloggt unter „Autorenkonto“ zu finden).




  • Umsatzsteuer


    • Bis
      zu dem Umsatz von 17.500 € gilt „Brutto = netto“
    • Ab
      einem Umsatz über 17.500 € muss der Freiberufler Umsatzsteuer in Höhe von
      7 % seines Umsatzes an das Finanzamt abführen.




  • Steuererklärung
    • Der
      Freiberufler erstellt seine persönliche Einkommensteuererklärung, ggf.
      mit seinem Ehepartner
    • Der
      Gewinn der freiberuflichen Tätigkeit wird als Einkommen angegeben und mit
      dem persönlichen Steuersatz versteuert.




  • Rücklagenbildung
    • Wurde
      die Steuererklärung eingereicht und entsprechende Einnahmen wurden
      erzielt, fordert das Finanzamt den Steuerbetrag ein.
    • Es
      ist ärgerlich, wenn das ganze Geld bereits ausgegeben wurde. Denn dann
      müssen Steuern für Geld bezahlt werden, das man nicht mehr hat und den zu
      zahlenden Steuerbetrag von Einnahmen abzweigen, auf die in Zukunft
      Steuern gezahlt werden müssen…. Es entsteht ein Teufelskreis, der einem
      das Genick brechen kann, wenn zwischendurch mal ein schlechtes Jahr mit
      geringen Einnahmen ist und die Steuer für eines der Vorjahre fällig wird.
    • Daher
      ist es ratsam, den Geldbetrag zurückzulegen (Sparbuch, Tagesgeldkonto,
      Geldmarktfonds, Safe…), der als Steuerzahlung erwartet wird.
    • Wenn
      mehr zurückgelegt wurde, als zu zahlen ist, hat man einen Puffer für die
      kommenden Jahre. Oder einen Betrag angespart, der für den nächsten
      Urlaub, etc zur Verfügung steht.






Mein Blogeintrag kann und soll das persönliche Gespräch mit
einem Steuerberater nicht ersetzen. Dieser Text soll euch lediglich eine erste
Orientierungshilfe auf dem Gebiet Steuern anbieten. Das Erstgespräch mit dem
Berater ist in der Regel kostenlos. Kosten fallen erst an, wenn der Berater die
Steuererklärung für euch übernimmt (Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens).


Mir persönlich hat das Gespräch mit dem Steuerberater viel gebracht. Ich bin hoch motiviert, weil ich jetzt weiß, in welche Richtung es gehen wird, Unsicherheiten wurden mir genommen. Ich brenne darauf, einer der 857.000 selbstständigen Freiberufler in Deutschland zu werden. Mit 154.000 Stellen gab es 2007 in Deutschland mehr Selbstständige in freien Kulturberufen (Schriftsteller, Journalisten, Maler, Musiker. etc.) als selbstständige Ärzte (120.000).

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